Die kosmetisch-plastische Chirurgie der oberen Gesichtshälfte (Bild- beispiele aus der eigenen operativen Tätigkeit dürfen wir hier im Internet aus gesetzlichen Gründen nicht zeigen, können aber in der Praxis individuell vorgelegt werden) ist schon immer in der Augenchi- rurgie beheimatet. Daher werden auch bei uns viele mikrochirurgische Verfahren durchgeführt. Unter anderem:
Straffung der Lidhaut an Ober- und/oder Unterlidern
Entfernung von Warzen und Xanthelasmen (gelbliche Fetteinlage- rungen unter der Haut)
Ptosis-Operationen („echtes” Hängelid)
Korrektur von Lidfehlstellungen (Auswärtskippung, Einwärtskip- pung, narbenbedingte Fehlstellung u.a.)
kosmetische Schieloperationen (kosmetisch = wenn dadurch keine Verbesserung der Sehfunktionen eintritt)
Es ist jeweils im Einzelfall zu entscheiden, ob es sich dabei um eine selbst zu bezahlende, weil medizinisch nicht zwingend notwendige Operation handelt. In der überwiegenden Mehrzahl werden solche Operationen nicht von Krankenversicherungen erstattet.
Davon unabhängig wird darauf hingewiesen, daß ambulante Opera- tionen nur bei bestimmten Indikationen im Rahmen der vertragsärztli- chen (= kassenärztlichen) Versorgung angeboten werden können und daher als sogenannter IGeL (individuelle Gesundheitsleistung) in Rech- nung gestellt werden müssen.