Dr. Nowak
Dr. Lamskemper
Dr. Kapp

Augenärzte im Augenzentrum Michelfeld

Telefon
0791 -
956680

 

Glaukom (Grüner Star)

Das Sehen
ist bedroht

Erste Schäden
meist unbemerkt
 

Hohe Dunkelziffer

Risiko steigt mit Lebensalter

 

Einfache Vorsorge

 

 

 

 

 

 



Früherkennung ist
keine Kassenleistung

 

Früherkennung schützt

 

Weitere Maßnahmen
sind Kassenleistung

 

 

 

Fragen

Der Grüne Star (Glaukom) führt unerkannt und unbehandelt zur schlei-
chenden Sehverschlechterung - d.h durchaus bis zur Erblindung. Es kommt zu einem langsam fortschreitenden, zunächst unmerklichen Verfall des Gesichtsfelds durch einen Sehnervenschwund, zumeist (aber nicht in allen Fällen) verursacht durch eine nicht spürbare Erhöhung des Augeninnendrucks.

Von den mehr als 51 Millionen Einwohnern Deutschlands, die älter als 30 Jahre sind, leiden etwa 800.000 an einem Grünen Star und unge-
fähr 3 Millionen an einer Vorstufe dieser gefürchteten Erkrankung. Die Erkrankungshäufigkeit steigt mit zunehmendem Alter immer stärker an. Vor dem 40. Lebensjahr sind 0,9 Prozent der Menschen an Grünem Star erkrankt, jenseits des 80. Lebensjahrs 5,3 Prozent.

Bei den erforderlichen Früherkennungsmaßnahmen handelt es sich um eine gezielte Untersuchung des Sehnerven und eine Messung des Augeninnendrucks.

Empfohlen wird die Früherkennungsuntersuchung
            ab 30. Lebensjahr alle 3 Jahre,
            ab 40. Lebensjahr alle 2 Jahre und
            ab 50. Lebensjahr jährlich.

Für Privatversicherte ist diese Früherkennung bei allen Routineuntersuchungen eingeschlossen!


Hinweise für Mitglieder der
Gesetzlichen Krankenversicherung

Trotz dieses altersabhängig steigenden Erkrankungsrisikos überneh-
men die Gesetzlichen Krankenkassen generell nicht die Kosten, die für routinemäßige Maßnahmen zur Früherkennung des Grünen Stars geboten sind, auch nicht nach dem 40. Lebensjahr.

Um diesen Mangel der Gesetzlichen Krankenversicherung auszuglei-
chen, bieten wir Ihnen die Möglichkeit an, die Früherkennung des Grünen Stars auf eigene Rechnung vorzunehmen.


Sollte die Untersuchung einen deutlichen Glaukomverdacht ergeben, übernimmt die Gesetzliche Krankenversicherung, d.h. Ihre Kranken-
kasse die Kosten für die erforderlichen weiteren Maßnahmen. Wegen der großen Bedeutung, die diese Vorsorgeuntersuchung für Ihr Seh-
vermögen haben kann, bitten wir Sie, wenn Sie unsere Praxis auf-
suchen, uns Ihre Entscheidung auf einem vorbereiteten Formblatt schriftlich mitzuteilen. Sie übernehmen damit auch selbst die Verant-
wortung für eine nicht rechtzeitig erkannte Erkrankung, falls Sie die Früherkennungsuntersuchung nicht durchführen lassen.

Weitere Informationen geben wir Ihnen gerne.

 

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